In der gesetzlichen Unfallversicherung können auch Selbstständige und Freiberufler Mitglied werden, sie werden dann als freiwilliges Mitglied gezählt. Je nach Beruf sind sie allerdings pflichtversichert.

Die Krankenkasse würde dafür nicht aufkommen, die Folge wäre, dass der Freiberufler auf den Kosten sitzen bleibt. Gerade bei Unfällen und den folgenden Rehabilitationsmaßnahmen können das viele Tausend Euro sein.
Die gesetzliche Unfallversicherung zählt neben der Kranken- und Rentenversicherung zu den sozialen Versicherungen. Je nach Beruf ist der Freiberufler in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert, er kann sich aber auch freiwillig als Mitglied aufnehmen lassen.

Der Grund, warum es durchaus sinnvoll ist, sich freiwillig zu versichern, ist ganz einfach erklärt: die Unfallversicherung trägt Folgen und Schäden, die durch einen Unfall, der im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden sind.
Hier können die Freiberufler auch Ansprüche geltend machen, die zum Beispiel bei beruflichen Tätigkeiten neben konkreten Dienstverträgen entstanden sind. Es werden Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen getragen, aber auch die Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall.
Zudem wird ein Verletztengeld gezahlt oder es kommt die Verletztenrente in Betracht. Im Todesfall werden eine Witwenrente sowie eine Halbwaisenrente gewährt.
den letzten Jahren stets gesunken und in den Leistungen steht die Berufsgenossenschaft der privaten Unfallversicherung in nichts nach. Je nach Berufszweig kommen unterschiedliche Berufsgenossenschaften in Betracht.
Powered by: